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Häufige Fragen von Eltern

Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist und bin ich für diesen Betreuungsausfall zahlungspflichtig?

Melden Sie sich sobald wie möglich bei der Tagesfamilie.
Ja, die ersten drei Krankheitstage werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Was muss ich tun, wenn die Betreuungsperson krank ist?

Am besten für das Kind wäre in diesem Fall eine private Betreuung durch jemanden, den es gut kennt. Kurzfristige Ausfälle sind in der Regel privat abzudecken, da es für die Platzierung bei einer anderen Betreuungsperson auch eine Eingewöhnung brauchen würde. Bei längerfristigem Ausfall der Betreuungsperson versucht der VTOB eine Stellvertretung zu organisieren, dies allerdings ohne Gewähr, dass eine passende Betreuung gefunden werden kann.

Kann ich der Betreuungsperson kurzfristig absagen?

Bei unvorhergesehenen Ereignissen können Sie kurzfristig absagen. Die vereinbarte Betreuungszeit muss allerdings von Ihnen bezahlt werden, da Sie den Platz reserviert haben und dieser frei gehalten wird.

Wann muss ich meine Ferien- und Arbeitspläne bekannt geben?

Sowohl die Eltern als auch die Tagesfamilie sind verpflichtet, sich gegenseitig die Ferienpläne so früh wie möglich, mindestens aber einen Monat im Voraus, bekannt zu geben. Das Gleiche gilt für die Arbeitspläne der Eltern, bei unregelmässigen Arbeitszeiten.

Kommt die Betreuungsperson zu uns nach Hause?

Nein, die Tagesmutter/der Tagesvater kann und muss die Tageskinder immer bei sich zu Hause betreuen.

Holt die Betreuungsperson mein Kind beim Kindergarten ab?

Die Tagesfamilie kann ein Tageskind meistens nicht abholen, weil sie noch andere Tageskinder zu betreuen hat. Es fördert auch die Selbstständigkeit des Kindes, wenn es den Kindergarten- und Schulweg alleine oder mit Freunden bewältigt. 

Ausnahmen sind aber nach Absprache und je nach Kapazität der Tagesfamilie möglich.

Kann die Eingewöhnung ausgelassen werden?

Nein! Für Ihr Kind, die Tagesfamilie und auch für Sie ist die Eingewöhnungsphase eine sehr wichtige Zeit! In dieser Phase wird der wichtige Boden für das gegenseitige Vertrauen gelegt, auf dem eine Beziehung wachsen kann. Der VTOB verlangt deshalb vor Abschluss des Betreuungsvertrages eine angemessene Eingewöhnungsphase. Diese Stunden werden Ihnen in Rechnung gestellt und der Tagesfamilie vergütet.

Wie kann ich die Betreuungszeiten ändern? 

Informieren Sie Ihre Tagesfamilie und Ihre Vermittlerin so früh wie möglich über geplante Änderungen der Betreuungszeiten. Mindestens aber einen Monat im Voraus. Wenn die Betreuungsperson mit den neuen Zeiten einverstanden ist, wird der Vertrag durch die Vermittlerin angepasst.

Wohin kann ich mich bei einem Konflikt mit der Tagesfamilie wenden?

Eine gute und offene Kommunikation zwischen Tagesfamilie und abgebender Familie ist sehr wichtig und kann Konflikte verhindern! Bei Unklarheiten oder Problemen sollten Sie Ihre Tagesfamilie möglichst frühzeitig darauf ansprechen. Sollte es nicht möglich sein, gemeinsam eine Lösung zu finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Vermittlerin oder die Geschäftsstelle. 

Muss ich Veränderungen (Wohnort, Arbeitspensum, Lohn, Kinderzuwachs) dem VTOB melden?

Ja, diese Veränderungen sind der Geschäftsstelle zu melden, da sie Auswirkungen auf Ihren berechneten Betreuungstarif haben. Sie müssen bei uns neue Lohnunterlagen einreichen.Wenn Sie Anrecht auf Finanzierungsbeihilfe haben, stellen wir einen Antrag bei Ihrer Wohngemeinde und bitten um Kostengutsprache.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

Wie gehe ich bei einer Kündigung vor und was sollte ich beachten?

Sie können jeweils per Ende des Monats schriftlich, per Brief oder per E- Mail kündigen. Da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, findet die Betreuung noch im Folgemonat statt. Sollten Sie Ihr Kind während der Kündigungsfrist nicht mehr zur Tagesfamilie bringen, sind die vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden trotzdem geschuldet. Bitte teilen Sie Ihrer Tagesfamilie und uns so früh wie möglich mit, wenn Sie das Betreuungsverhältnis auflösen möchten und bedenken Sie, dass es auch für die Ab- und Loslösung der Beziehung zwischen Kind, Tagesfamilie und Eltern Zeit braucht. Ein abruptes Ende der Betreuung sollte deshalb vermieden werden. Wie bei der Eingewöhnung braucht es auch Zeit für den Abschied.