Kosten und Tarife
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserer Institution.
Bei einer schriftlichen Anmeldung mittels Anmeldeformular berechnen wir eine Grundgebühr von CHF 90.00. Diese deckt die ersten Aufwendungen wie z.B Erstgespräch, Abklärungen und Erstellen der Tarifberechnung ab. Die Grundgebühr ist auch bei Nichterfolg geschuldet.
➝ Hier haben wir unsere Gebühren und welche Leistungen sie abdecken, für sie zusammengefasst.
Der individuelle Elterntarif wird gemäss geltendem Reglement Ihrer Wohngemeinde ermittelt.
Diese stützen sich meist auf die aktuelle, definitive Steuerveranlagung oder, bei abweichender Einkommensentwicklung, auf aktuelle Lohnunterlagen, wobei ein Abzug von CHF 700.00 pro Kind zur Anwendung kommt.
Konkubinats-/Partnerschaftsverhältnisse werden wie folgt veranlagt:
Konkubinat mit gemeinsamem Kind:
Veranlagung mit beiden Einkommen
Konkubinat bis 2 Jahre:
Zuschlag von CHF 1'500.00 auf das Elterneinkommen
Konkubinat ab 2 Jahren:
Veranlagung mit beiden Einkommen
Tarif-Eckwerte
Minimaltarif: | CHF 2.75 pro Std. & Kind (mtl. Netto-Einkommen bis ca. CHF 2’200.00) | |
Maximaltarif: | CHF 11.90 pro Std. & Kind (mtl. Netto-Einkommen ab ca. CHF 9’850.00) | |
Kostendeckender Tarif: | CHF 9.55 pro Std. & Kind (mtl. Netto-Einkommen ab ca. CHF 7’900.00) |
Liegt der individuelle Betreuungstarif unter dem kostendeckenden Tarif von CHF 9.55 kann der VTOB, vor Abschluss des Betreuungsvertrages, bei der Wohngemeinde eine Kostenbeteiligung beantragen.
Für bestehende Betreuungsverhältnisse erfolgt eine jährliche Überprüfung des Betreuungstarifs. Der Tarif basiert i.d.R. auf Ziffer 790 der aktuellen Steuerveranlagung (Staatssteuer). Ausserordentliche Abzüge wie z.B. Liegenschaftsunterhalt oder PK-Einkäufe können nicht geltend gemacht werden. Die angepassten Tarife treten jeweils per 1. Oktober in Kraft.
Veränderungen der Einkommensverhältnisse und der relevanten Lebensumstände sind meldepflichtig, entsprechende Anpassungen des Betreuungs-Tarifs bleiben vorbehalten.
Mit der ersten Rechnungsstellung wird eine einmalige Vermittlungsgebühr verrechnet:
1 Kind CHF 100.00
2 Kinder CHF 130.00
3 Kinder CHF 150.00
Pro Tageskind wird ausserdem jährlich ein einmaliger Beitrag von CHF 7.00 für die Haftpflichtversicherung bei Schäden gegenüber Dritten fällig. Dieser Betrag wird den Eltern in Rechnung gestellt.
Mahlzeitentarife
|
Frühstück |
Znüni |
Mittagessen |
Zvieri |
Nachtessen |
0 bis 3 Jahre |
CHF 2.00 |
CHF 2.00 |
CHF 4.00 |
CHF 2.00 |
CHF 3.00 |
4 bis 7 Jahre |
CHF 2.50 |
CHF 2.50 |
CHF 6.00 |
CHF 2.50 |
CHF 4.50 |
8 bis 11 Jahre |
CHF 3.00 |
CHF 3.00 |
CHF 7.50 |
CHF 3.00 |
CHF 5.00 |
Ab 12 Jahren |
CHF 3.00 |
CHF 3.00 |
CHF 8.50 |
CHF 3.00 |
CHF 6.00 |
Die Verpflegung für Säuglinge wird von den Eltern mitgebracht oder nach den effektiven Kosten verrechnet.
Die pauschale Entschädigung pro Übernachtung (20.00h bis 07.00h) beträgt CHF 25.00.
Entschädigung Tageseltern
Die Brutto-Entschädigung der Tageseltern beträgt CHF 9.00 pro Betreuungsstunde.
Darin enthalten sind ein Ferienentgelt von CHF 0.87 sowie ein Spesenanteil von CHF 2.70 (einkommensteuerfrei).
Der sozialabgabepflichtige Bruttolohn liegt folglich bei CHF 6.30, die Netto-Entschädigung bei CHF 8.40 pro Betreuungsstunde.
Die Mahlzeitenentschädigungen werden den Tageseltern 1:1 vergütet.