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Kosten und Tarife

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserer Institution. 

Bei einer schriftlichen Anmeldung mittels Anmeldeformular berechnen wir eine Grundgebühr von CHF 90.00. Diese deckt die ersten Aufwendungen wie z.B Erstgespräch, Abklärungen und Erstellen der Tarifberechnung ab. Die Grundgebühr ist auch bei Nichterfolg geschuldet.

➝ Hier
haben wir unsere Gebühren und welche Leistungen sie abdecken, für sie zusammengefasst.

Der individuelle Elterntarif wird gemäss geltendem Reglement Ihrer Wohngemeinde ermittelt.
Diese stützen sich meist auf die aktuelle, definitive Steuerveranlagung oder, bei abweichender Einkommensentwicklung, auf aktuelle Lohnunterlagen, wobei ein Abzug von CHF 700.00 pro Kind zur Anwendung kommt.

Konkubinats-/Partnerschaftsverhältnisse werden wie folgt veranlagt:

Konkubinat mit gemeinsamem Kind:
Veranlagung mit beiden Einkommen

Konkubinat bis 2 Jahre:
Zuschlag von CHF 1'500.00 auf das Elterneinkommen

Konkubinat ab 2 Jahren:
Veranlagung mit beiden Einkommen

Tarif-Eckwerte

Minimaltarif:   CHF   2.75 pro Std. & Kind (mtl. Netto-Einkommen bis ca. CHF 2’200.00)
Maximaltarif:   CHF 11.90 pro Std. & Kind (mtl. Netto-Einkommen ab ca. CHF 9’850.00)
Kostendeckender Tarif:   CHF   9.55 pro Std. & Kind (mtl. Netto-Einkommen ab ca. CHF 7’900.00)

Liegt der individuelle Betreuungstarif unter dem kostendeckenden Tarif von CHF 9.55 kann der VTOB, vor Abschluss des Betreuungsvertrages, bei der Wohngemeinde eine Kostenbeteiligung beantragen.

Für bestehende Betreuungsverhältnisse erfolgt eine jährliche Überprüfung des Betreuungstarifs. Der Tarif basiert i.d.R. auf Ziffer 790 der aktuellen Steuer­veranlagung (Staatssteuer). Ausser­ordent­liche Abzüge wie z.B. Liegen­schafts­unterhalt oder PK-Einkäufe können nicht geltend gemacht werden. Die angepassten Tarife treten jeweils per 1. Oktober in Kraft.

Veränderungen der Einkommensverhältnisse und der relevanten Lebens­um­stände sind meldepflichtig, entsprechende Anpassungen des Betreuungs-Tarifs bleiben vorbehalten.

Mit der ersten Rechnungsstellung wird eine einmalige Vermittlungsgebühr verrechnet:

1 Kind             CHF 100.00
2 Kinder          CHF 130.00
3 Kinder          CHF 150.00

Pro Tageskind wird ausserdem jährlich ein einmaliger Beitrag von CHF 7.00 für die Haftpflichtversicherung bei Schäden gegenüber Dritten fällig. Dieser Betrag wird den Eltern in Rechnung gestellt.

 Mahlzeitentarife 

 

Frühstück

Znüni

Mittagessen

Zvieri

Nachtessen

0 bis 3 Jahre

CHF 2.00

CHF 2.00

CHF 4.00

CHF 2.00

CHF 3.00

4 bis 7 Jahre

CHF 2.50

CHF 2.50

CHF 6.00

CHF 2.50

CHF 4.50

8 bis 11 Jahre

CHF 3.00

CHF 3.00

CHF 7.50

CHF 3.00

CHF 5.00

Ab 12 Jahren

CHF 3.00

CHF 3.00

CHF 8.50

CHF 3.00

CHF 6.00


Die Verpflegung für Säuglinge wird von den Eltern mitgebracht oder nach den effektiven Kosten verrechnet.

Die pauschale Entschädigung pro Übernachtung (20.00h bis 07.00h) beträgt CHF 25.00.

Entschädigung Tageseltern

Die Brutto-Entschädigung der Tageseltern beträgt CHF 9.00 pro Betreuungsstunde. 
Darin enthalten sind ein Ferienentgelt von CHF 0.87 sowie ein Spesenanteil von CHF 2.70 (einkommensteuerfrei).
Der sozialabgabepflichtige Bruttolohn liegt folglich bei CHF 6.30, die Netto-Entschädigung bei CHF 8.40 pro Betreuungsstunde.

Die Mahlzeitenentschädigungen werden den Tageseltern 1:1 vergütet.